Leistungen
Meine Leistungen umfassen
- Beratung bei der Grundstücksauswahl
- Grobkostenschätzung in der Planungsphase
- Verfassen der Einreichpläne
- alle administrativen Tätigkeiten für die Abstimmungen mit der Behörde
- Vorbereitung und Hilfe bei Förderansuchen
- Veranlassung, Koordination und Überwachung der Baudurchführung
- Örtliche Bauaufsicht
- Planungs- und Baustellenkoordination lt. Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
- Bauführerbescheinigung: Als konzessionierter Baumeister übernehme ich auch nur die Bauführung für Ihr Projekt
- Dokumentation
- Abrechnungskontrolle
Deshalb Baumeister Ing. Margit Kiss
Als konzessionierter Baumeister mit 35 Jahren Erfahrung verfüge ich über umfangreiche Kenntnisse rund um das Thema Bau und im Bereich des Denkmalschutzes und zeige Fingerspitzengefühl in der
Altbausanierung. Darüber hinaus habe ich die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausführung von Planungen, Bauaufsicht, Gebäudeaufnahme sowie zur Ausfertigung von behördlichen Unterlagen für
Bauanzeigen und Einreichungen.
Beratung vor dem Immobilienkauf
Sie stehen vor dem Kauf einer Immobilie und suchen eine fachmännische, externe Meinung? Wer ein Gebäude kaufen will, tut in jedem Fall gut daran, möglichst viel über seine künftige Liegenschaft
zu wissen. Ich mache für Sie eine komplette Gebäudeaufnahme und berate Sie bezüglich Bausubstanz, Energieausweis, Bauordnung und möglicher Renovierungskosten.
Gerne übernehme ich auch die Planung von Um-, Zu- und Neubauten an Ihrem Gebäude.
Bauplanung, Einreichpläne und Bauanzeigen
Bevor Sie mit dem Planen beginnen, starten wir mit einem unverbindlichen Planungs- und Beratungsgespräch in das Projekt. Danach fertige ich nach Ihren Wünschen einen Entwurfsplan. Auf Basis
Ihrer Ideen, unserer Gespräche und meines Fachwissens erstelle ich schließlich die Einreichunterlagen: Bauansuchen, Einreichplan, Baubeschreibung, Energieausweis, statische Berechnung, usw.,
als Grundlage für die behördliche Bewilligung.
Bauführer und Bauführerbescheinigung
Sie haben schon ganz konkrete Ideen, wie Ihr Projekt aussehen soll oder sogar den Einreichplan selbst gezeichnet und brauchen noch einen Bauführer? Mit meiner Baumeisterbefugnis ist die Übernahme der Bauführung und die Bescheinigung des Bauführers gem. § 30 NÖ Bauordnung 2014 selbstverständlich möglich.
Schicken Sie mir Ihren Baubescheid und ich sehe, was ich für Sie tun kann.
Umgestaltung und Modernisierung von Wohnungen
Ob Umbau, Zubau, Ausbau, Neubau, ob Einfriedung, Gartenhütte, Carport oder Terrasse bis hin zum barrierefreien Bad – für mich ist jedes Projekt wichtig!